VDI 3781 Blatt 4 vs. 1.BImSchV §19
09. Februar 2024
Die Schornsteinhöhe bei festen Brennstoffen für kleine und mittlere Feuerungsanlagen wird standardmäßig durch die 1. BImSchV §19 geregelt. Seit 01.01.2022 sind hier neue Vorschriften in Kraft, die es zu beachten gilt. Danach müssen Schornsteine firstnah (A<B) angeordnet werden und den First um mindestens 40 Zentimeter überragen.

Was ist eine Viertelkreisprüfung?
09. August 2023
Die Viertelkreisprüfung ist Teil der Handlungsempfehlung von Bund/Länder Arbeitsgemeinschaft Immissionsschutz (LAI) zur Beurteilung der erforderlichen Schornsteinhöhen gemäß 1.BImSchV §19 Abs.1 Satz 6. In enger Zusammenarbeit mit dem Zentralinnungsverband der Schornsteinfeger:innen (ZIV) wurde dieses vereinfachte Vorgehen zur Vermeidung von schädliche Umwelteinwirkungen bei der Errichtung von Schornsteinen entwickelt.

Wie hoch muss ein Schornstein sein?
31. Juli 2023
Seit 2022 müssen neue Schornsteine für feste Brennstoffe immer firstnah angeordnet werden und den First um mindestens 40 Zentimeter überragen. Unter bestimmten Vorraussetzungen dürfen Schornsteine auch weiter entfernt vom Dachfirst angebracht werden. Im Detail ist unter anderem eine genaue Betrachtung der Umgebung erforderlich um die richtige Höhe festzulegen.

Online-Berechnungen liegen nicht immer richtig!
21. Juni 2023
Die VDI 3781-4 ist der "Stand der Technik" für die Schornstein-Höhenberechnung bei kleineren und mittleren Feuerungsanlagen, die mit festen Brennstoffen betrieben werden.

Energieeinsparung durch Zugbegrenzer
19. Mai 2023
Der Zugbegrenzer für Schornsteine ist ein vielseitiges und unterschätztes Instrument! Durch seinen Einbau können Sie Energie sparen und Ihren Brennstoffverbrauch senken. Darüber hinaus leisten Sie einen aktiven Beitrag zum Umweltschutz, da niedrigere Emissionen erzielt werden.

Lösung für Schallprobleme
20. April 2023
In dem vorliegenden Praxisfall gab es Beschwerden von Anwohnern über die Geräuschemissionen der neuen Dampfkessel eines Industriebetriebs.

Zum Bauantrag - Berechnung nach VDI 3781-4
13. April 2023
Seit 01.01.2022 gelten laut 1. BImSchV §19 neue Ableitbedingungen für kleine und mittlere Feuerungsanlagen bei festen Brennstoffen. Diese gesetzlichen Vorgaben sind eine vereinfachte Anwendung der technischen Regel nach VDI 3781 Blatt 4.